§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind Grundlage und Bestandteil sämtlicher
Vertragsverhältnisse zwischen der Stefan Arndt und Swetlana Arndt GbR („123Verleih“) (nachfolgend Vermieter genannt) und Ihren
Vertragspartnern (nachfolgend Mieter genannt).
Abweichende Bestimmungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Mündliche Abreden sind unwirksam.
§ 2 Angebot und Annahme
Der Vertrag ist angenommen, wenn die Bestellung des Mieters von der Vermieterin schriftlich oder per E-Mail bestätigt
wurde.
Falls durch die Vermieterin ein schriftliches Angebot unterbreitet wurde, hält diese sich hieran drei Tage gebunden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Angebote auf der Internetseite sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Es gelten die Preise bei
Vertragsabschluss.
Für Anlieferung, An- und Abbau sowie Abholung des Mietgegenstandes werden gesonderte Kosten fällig.
Die Miete ist – falls nicht anders vereinbart wurde – am Tag der Abholung im Voraus in bar zur Zahlung fällig. Nach
Absprache kann die Bezahlung auch auf Rechnung erfolgen.
Bei Mietpreisen über EUR 500,00 behält die Vermieterin sich vor, eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises
unmittelbar nach Vertragsabschluss zu fordern.
§ 4 Stornierungskosten
Der Mieter ist berechtigt, bis 60 Tage vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter gelten folgende Stornierungskosten:
Bis 30 Tagen vor Mietbeginn 25% des Auftragswertes,
29 bis 7 Tagen vor Mietbeginn 50% des Auftragswertes,
6 Tagen bis Mietbeginn 100% des Auftragswertes.
§ 5 Abholung/Lieferung
Grundsätzlich sind die Mietgegenstände bei der Vermieterin abzuholen. Eine Lieferung des Mietgegenstandes kann
gesondert vereinbart werden und ist in der Regel kostenpflichtig. Soweit eine Lieferung vereinbart ist, gilt die Lieferung
bis Bordsteinkante.
Bei Anlieferung oder Abholung des Mietgegenstandes hat der Mieter diese unverzüglich auf erkennbare Mangel zu
überprüfen. Mit der Übernahme der Mietgegenstände bestätigt der Mieter Funktionstüchtigkeit und Mangelfreiheit. Sollte
sich ein Mangel erst nach Aufbau zeigen, ist dieser Mängel unverzüglich der Vermieterin anzuzeigen.
§ 6 Haftung für die Mietsache
Mit Übergabe der Mietgegenstände geht die Haftung auf den Mieter über. Er haftet während der Mietdauer für Verlust,
Schäden oder Unfälle. Die gesetzliche Unfallverhütungsvorschriften sind vom Mieter zu beachten. Der Mieter hat Sorge
dafür zu tragen, dass mindesten eine erwachsene Person permanent zur Betreuung der Mietgegenstände abgestellt wird.
Der Mieter ist verpflichtet die Mietgegenstände in ordnungsgemäßem und gereinigtem Zustand zurückzugeben.
Bei Beschädigungen der Mietgegenstände werden die Reparaturkosten bzw. bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in
Rechnung gestellt. Werden Mietgegenstände stark verschmutzt zurückgegeben, ist vom Mieter eine Reinigungspauschale
von EUR 45,00 pro Stunde zu zahlen.
Kommt der Mieter mit der Rückgabe des Mietgegenstandes in Verzug, hat er die heraus resultierenden Kosten zu tragen.
§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mosbach. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt
ausschließlich deutsches Recht.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt.